Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Alle Aufträge werden nur auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Durch Erteilen von Aufträgen erkennen die Besteller diese Liefer- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich an.

Gewährleistung und Schadenersatz

Eine Gewährleistung wird nur für die Qualität des gelieferten Anstrichmittels übernommen, nicht jedoch für die damit hergestellten Anstriche, da der Hersteller keinen Einfluss auf die sachgemäße Verarbeitung hat. Bei Verkauf nach Mustern sind geringfügige Schwankungen in Qualität und Farbton statthaft. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlack oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen oder von uns zur Anwendung empfohlen und die nicht gemäß den von uns gegebenen Verarbeitungshinweisen verwendet worden sind. Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen in Wort und Schrift, die wir zur Unterstützung des Käufers oder Verarbeiters aufgrund unserer Erfahrungen nach bestem Wissen entsprechend dem derzeitigen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis geben, sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Menge, Gewicht und Sorte können nur bei Übernahme der Ware geltend gemacht werden. Qualitätsbeanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Übernahme der Ware geltend gemacht werden. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Geltendmachung von Sachschäden, an deren Eintritt wir nur leichte Fahrlässigkeit zu vertreten haben, ist ausgeschlossen. Es gilt als vereinbart, dass der Käufer allfällige Gegenforderungen nicht mit seiner Zahlungsverpflichtung für die bezogenen Waren aufrechnen darf (Kompensationsverbot).

Produkthaftung

Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (Verzicht gemäß § 9 österreichisches Produkthaftungsgesetz). Für den Fall, dass der Käufer die Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 Produkthaftungsgesetz an den anderen Unternehmer zu überbinden, sodass auch dieser keine Ansprüche gegenüber dem Lieferanten stellen kann. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Käufer zur Schadund Klagloshaltung des Lieferanten und zum Ersatz aller damit verbundenen Kosten. Für den Fall, dass der Käufer im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen wird, verzichtet er ausdrücklich darauf, beim Lieferanten Regress zu nehmen. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware, verpflichtet sich der Käufer, sämtliche Merkblätter und Produktbeschreibungen, die ihm mit der Ware übergeben wurden, auch an seine Kunden weiterzugeben.

Produktaufzeichnungs/ -beobachtungspflicht

Der Käufer verpflichtet sich: a. über den Einsatz der vom Lieferanten bezogenen Waren genaue Verwendungsund Einsatzaufzeichnungen zu führen. b. dem Lieferanten unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die er über die etwaige Fehlerhaftigkeit des Produktes erhält (Kundenreklamationen, Unglücksfälle etc.)

Lieferung und Abnahme

Lieferzeit: innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang. Lieferkonditionen: Ab einem Bestellwert von € 100,00 erfolgt die Lieferung versandkostenfrei, darunter werden € 7,00 Frachtkosten verrechnet. Sonder- und Expressfrachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Exportaufträgen ab Werk Villach. Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Mindestfakturenbetrag: Durch den Verwaltungsaufwand (Lieferschein, Faktura und Buchung) können wir Bestellungen unter EUR 75,- ohne MwSt. nicht auf offene Rechnungen ausfolgen. Wir behalten uns vor, die Bestellung bis zu 10 Prozent zu über- oder unterschreiten. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, behalten wir uns vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen oder Vorauszahlung zu verlangen. Höhere Gewalt, Energie- und Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang.

Zahlungskonditionen

Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Diese sind sofort in bar zu bezahlen. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, sind wir befugt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen von 5 Prozent p. a. über dem Dreimonats-EURIBOR in Anrechnung gebracht werden. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber die Betreibungskosten gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBl. Nr. 141/1996 zu vergüten.

Verrechnung der Emballagen

Nur die ausdrücklich als Leihverpackung bezeichneten Emballagen werden zurück genommen. Die Leihemballagen sind innerhalb von 3 Monaten in einwandfreiem (nicht reparaturbedürftigem) Zustand frei Bahnstation des Lieferwerkes zurückzustellen. Bei Rückstellung nach 3 Monaten erfolgt keine Gutschrift.

Sicherheiten

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug kann Henelit, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von der Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum. Im Falle der Veräußerung auf Ziel hat diese unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen und es tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung gegen seine Abnehmer bis zur Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises an uns ab. Bei allfälliger Barzahlung des Abnehmers ist der Käufer verpflichtet, den Erlös sofort an uns bis zur Höhe unserer Forderung samt Mehrwertsteuer abzuliefern. Der Käufer ist berechtigt, die Waren zu be-(ver)arbeiten und sie auch mit eigenen Waren zu vermengen. Wird die Vorbehaltsware erst nach Weiterverarbeitung veräußert, so gilt der Forderungsanteil als an uns abgetreten, der dem Rechnungswert der mitverarbeiteten Vorbehaltsware entspricht. Sollte dies der Fall sein, verzichten beide Teile auf eine Teilungsklage und sind damit einverstanden, dass die Ware sobald als möglich bestmöglich veräußert wird. Der Käufer ist auch damit einverstanden, dass wir die Ware ohne Rücksicht auf das Miteigentum zurücknehmen, wobei wir den Anteil des Käufers an der Ware in Barem, allenfalls durch Aufrechnung, abzulösen haben. Es besteht zwischen den Vertragsteilen volle Übereinstimmung, dass der für diese Ware erzielte Kaufpreis im Verhältnis des anteiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware aufzuteilen ist. Der Käufer tritt diese anteilige Forderung an den Erwerber schon jetzt an uns ab.

Eigentumsvorbehalt für Deutschland

Erweiterter Eigentumsvorbehalt Henelit behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.

Verarbeitungsklausel

Bei der Verarbeitung der von Henelit gelieferten Waren durch den Käufer gilt Henelit als Hersteller und erwirbt unmittelbar Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt Henelit unmittelbar Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von Henelit gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien.

Verbindungs- und Vermischungsklausel

Sofern eine Verbindung oder Vermischung der von Henelit gelieferten Waren mit einer Sache des Käufers in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der Henelit Miteigentum an der Hauptsache überträgt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der von Henelit gelieferten Ware zum Rechnungswert (oder mangels eines solchen zum Verkehrswert) der Hauptsache. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für Henelit.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Der Käufer ist berechtigt, über die im Eigentum der Henelit stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit Henelit rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen sich Henelit das Eigentum vorbehalten hat, tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit Henelit an diese ab; sofern Henelit im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben hat, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von Henelit unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Wert der im Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit Henelit in Höhe der dann noch offenen Forderungen der Henelit an Henelit ab.

Auskunftsrecht/Offenlegung

Auf Verlangen der Henelit hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der Henelit stehenden Waren und über die an Henelit abgetretenen Forderungen zu geben. Ebenso hat der Käufer auf Verlangen der Henelit die in deren Eigentum stehenden Waren als solche zu kennzeichnen sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Henelit berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der Henelit stehenden Waren zu verlangen.

Teilverzichtsklausel

Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der Henelit um mehr als 15%, so verzichtet Henelit insoweit auf Sicherheiten.

Gerichtsstand und Sonstiges

Gerichtsstand ist Villach.

Daten des Käufers werden von uns nur insofern sowie im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.

Abweichende Vereinbarungen

Alle abweichenden Vereinbarungen, insbesondere mündliche Abmachungen mit Vertretern, werden

Version : 5/2018